NEXAFORGE3D

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben den üblichen Ablauf von Anfragen und Aufträgen bei NexaForge3D. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen diesen Bedingungen vor.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge über 3D-Druck, 3D-Scan, CAD-/Reverse-Engineering-Leistungen, Resin-Druck, personalisierte 3D-Produkte und sonstige individuell vereinbarte Leistungen von NexaForge3D, Dennis Roy, Immelmannstr. 2, 27356 Rotenburg (Wümme) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Das Projektanfrageformular auf dieser Website dient ausschließlich der unverbindlichen Kontaktaufnahme und stellt noch keine Bestellung dar. Nach Prüfung der Angaben erhältst du in der Regel ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang, Preis und gegebenenfalls Versandkosten.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn du dieses Angebot ausdrücklich annimmst oder NexaForge3D eine anderweitig eindeutig vereinbarte Auftragsbestätigung übermittelt. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot, die dazugehörigen Projektangaben und ausdrücklich vereinbarte Änderungen.

3. Preise, Zahlung und Versand

Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Soweit Versandkosten anfallen, werden diese im Angebot oder vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen. Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung.

Soweit eine Lieferung vereinbart ist, erfolgt diese an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angegebene Fertigungs- oder Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Kundendaten, Dateien und Mitwirkung

Der Kunde stellt alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Maße, Fotos, Modelle, Dateien und sonstigen Grundlagen möglichst vollständig und korrekt zur Verfügung. NexaForge3D darf sich bei der Fertigung auf diese Angaben verlassen, soweit nicht offensichtlich etwas anderes erkennbar ist.

Änderungen nach Angebotsannahme können zusätzlichen Aufwand verursachen und zu einer Anpassung von Preis und Fertigungszeit führen. Vor kostenpflichtiger Mehrarbeit erfolgt eine Abstimmung.

5. Rechte an übermittelten Inhalten und Modellen

Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, die für den Auftrag übermittelten Fotos, Designs, 3D-Modelle, Marken, Figuren, Grafiken oder sonstigen Inhalte für den vereinbarten Zweck zu verwenden und deren Bearbeitung bzw. Fertigung zu beauftragen. NexaForge3D ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, wenn erkennbare Zweifel an den erforderlichen Nutzungsrechten bestehen.

Eine Prüfung sämtlicher möglicher Urheber-, Marken-, Design- oder sonstiger Schutzrechte durch NexaForge3D ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6. Besonderheiten additiver Fertigung

3D-Druck ist ein schichtweises Fertigungsverfahren. Sichtbare Layerlinien, Ansatzstellen, leichte Oberflächenunterschiede sowie geringfügige Farb-, Struktur- und Maßabweichungen sind verfahrens- und materialbedingt möglich und stellen für sich allein keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte Funktion und die übliche Beschaffenheit nicht beeinträchtigen.

Bei technischen Teilen richten sich zulässige Toleranzen nach Verfahren, Material, Geometrie und dem im Angebot vereinbarten Einsatzzweck. Besondere Anforderungen an Passungen, Temperatur, Belastung, UV-Beständigkeit oder Oberflächen müssen vor Auftragserteilung mitgeteilt werden.

7. 3D-Scan und Reverse Engineering

Bei 3D-Scans hängt die erreichbare Datenqualität unter anderem von Oberfläche, Geometrie, Zugänglichkeit und Größe des Objekts ab. Ein Scan ist nicht automatisch ein parametrisches oder konstruktiv bearbeitbares CAD-Modell. Eine CAD-Rekonstruktion bzw. Reverse-Engineering-Leistung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Personalisierte und individuell gefertigte Waren

Viele Produkte von NexaForge3D werden erst nach Kundenvorgaben angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten, zum Beispiel Lithophane aus eigenen Fotos, individuell konstruierte Ersatzteile, personalisierte 3D-Bilder oder speziell angepasste Modelle. Für solche Waren kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein. Nähere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung.

9. Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei einem behaupteten Mangel soll NexaForge3D möglichst zeitnah eine Beschreibung und – soweit sinnvoll – Fotos erhalten, damit Ursache und geeignete Abhilfe geprüft werden können.

10. Haftung

NexaForge3D haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von NexaForge3D.

12. Verbraucherstreitbeilegung

NexaForge3D ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Stand: August 2026. Diese AGB bilden den aktuell vorgesehenen Anfrage- und Angebotsablauf von NexaForge3D ab. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot haben Vorrang.

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